Zucht

Informationen zur Zucht des DK in unserem Verein

Zuchtvoraussetzungen:

  1. Es darf nur mit erbgesunden, wesensfesten Hunden gezüchtet werden, die in einem vom VDH anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
  2. Eine bestandene Solms, AZP, HZP oder VGP mit kompletter Wasserarbeit nach den Prüfungsordnungen des DK-Verbandes bzw. des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) unter Beachtung von (§ 4 Abs.10b) und den Richtlinien des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes für das VBR-Ente bzw. des JGHV für den „Nachweis der Nachsuche auf eine Ente“.
  3. Ein Formwert von mindestens „gut“, festgestellt anlässlich einer Zuchtschau/Spezialrassehundausstellung nach der Zuchtschauordnung des DK-Verbandes bzw. Ordnung des VDH für Spezialrassehundausstellungen oder durch eine Einzelbewertung von einem Spezialzuchtrichter oder Formwertrichter Deutsch-Kurzhaar.
  4. Die nach den Bestimmungen des JGHV in der Jagdpraxis nachgewiesene Härte. Der Rüde muss, die Hündin soll diesen Nachweis erbracht haben.
  5. Befundung auf Hüftgelenks-Dysplasie mit den Ergebnissen HD A1, A2, B1, B2. Nachweis und Dokumentation erfolgen nach den Richtlinien des DK-Verbandes (DFB Bekämpfung genetisch bedingter Krankheiten und Defekte).
  6. Die Zuchtzulassung ist bei Erfüllung aller Kriterien unter a)-d) vom zuständigen Verein durch deutlich sichtbaren Stempelaufdruck „zuchttauglich“ auf der ersten Seite der Ahnentafel oben rechts zu vermerken. Werden zuchtausschließende Mängel (siehe § 4 Abs. 11) festgestellt, so lautet der Stempelaufdruck „zuchtuntauglich“.
  7. Zur Zucht zugelassene Hündinnen dürfen erst zur Zucht verwendet werden, wenn sie das Mindestalter von 18 Monaten, Rüden wenn sie das Mindestalter von 12 Monaten überschritten haben. Ausnahmen von dieser Altersbestimmung werden nicht erteilt. Mit Vollendung des 8. Lebensjahres oder nach 5 Würfen scheiden Hündinnen aus der Zucht aus. Eine Ausnahmegenehmigung für züchterisch besonders wertvolle Hündinnen kann der Verbandszuchtwart erteilen. Der Decktag gilt jeweils als Stichtag. Für Rüden ist keine Altersgrenze festgelegt.